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Blog: Arbeitnehmerüberlassung

Die Frage „Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?” lässt sich kurz beantworten: Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeitarbeit oder Leiharbeit bezeichnet. Sobald ein Arbeitnehmender von einem Arbeitgebenden gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit einem Dritten „überlassen” wird, spricht man im Allgemeinen von der Arbeitnehmerüberlassung. Dem dritten Arbeitgeber kommt dabei die Rolle als Entleiher zu. Der Arbeitgebende oder Verleiher ist zumeist ein Personaldienstleister, der auch die Zeitarbeit vermittelt.

Neben der Frage „Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?” bleibt noch zu klären, wie eine Arbeitnehmerüberlassung funktioniert, wo Leiharbeiter überhaupt eingesetzt werden können und welche Vorteile die Arbeitnehmerüberlassung hat. Genau das nehmen wir im nachfolgenden Artikel für Sie unter die Lupe.

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung? Die Definition

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine Form der Zeitarbeit, doch was versteht man unter Zeitarbeit? Diese Form der Arbeit ist zwar befristet, aber nicht mit einem befristeten Arbeitsvertrag gleichzusetzen. Wie bereits erwähnt, verleiht oder überlässt ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter an einen dritten Arbeitgeber für einen definierten Zeitraum und gegen Entgelt. Doch was versteht man konkret unter Arbeitnehmerüberlassung und wo werden die Richtlinien festgesetzt? Geregelt wird die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Umgesetzt wird das Nationalrecht nach der europäischen Richtlinie 2008/104/EG.

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird unter anderem die Höchstüberlassungsgrenze geregelt, festgehalten, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten das gleiche Entgelt wie Stammarbeiter erhalten müssen und ein Weiterverleih verboten ist sowie eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung, und welchem Zweck dient sie? Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung war zunächst nur für bestimmte Perioden oder Phasen mit erhöhten Arbeitsaufkommen wie an Weihnachten im Einzelhandel oder während der Sommermonate im Tourismus gedacht. So sollte in dieser Zeit das fehlende Personal bei steigendem Aufwand abgedeckt werden. Heute ist die Arbeitnehmerüberlassung saisonunabhängig zu einem modernen Instrument des Arbeitsmarktes geworden und hilft vielen Unternehmen dabei, flexibel zu bleiben und Unternehmensprozesse bei erhöhtem Aufkommen sicherzustellen.

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung? So funktioniert sie

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsteht eine Dreiecks-Vertragsbeziehung zwischen dem Verleiher (dem Personaldienstleister), dem Entleiher (dem Unternehmen, das Personal benötigt) und dem Mitarbeiter (dem Leiharbeitnehmer). So übernimmt der Verleiher für den Leiharbeitnehmer die Rolle des Arbeitgebers. Mit diesem schließt er auch den Vertrag. Es besteht in der Zeit kein festes Arbeitsverhältnis zum Entleiher. Schauen wir uns die Beziehung genauer an:

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung? Verleiher und Leiharbeitnehmer

Den Arbeitsvertrag schließt der Leiharbeiter mit dem Personaldienstleister bzw. dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) wie der DEKRA. Darin geregelt werden Arbeitszeiten, Urlaub, Gehalt, Zuschläge und alle Pflichten, denen der Personaldienstleister nachkommen muss, wie beispielsweise die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Durch das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, das dadurch entsteht, hat der Verleiher Weisungsbefugnis. Der Arbeitnehmer (Leiharbeiter) steht in der vertraglichen Pflicht, seine Arbeit zu erfüllen.

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung? Verleiher und Entleiher

Das Kundenunternehmen (Entleiher), der Leiharbeiter beim Personaldienstleister (Verleiher) anfragt, geht mit diesem den sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ein. Hier werden Tätigkeit, Arbeitszeit und Stundenverrechnungssatz festgehalten. Der Entleiher stellt dem Verleiher eine Rechnung.

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung? Leiharbeitnehmer und Entleiher

Während der begrenzten Überlassung ist der Leiharbeiter im Kundenunternehmen, also beim Entleiher, tätig, der vor Ort fachliche Weisungsbefugnis besitzt. Mit diesem besteht jedoch kein festes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers bleibt der Verleiher, also der Personaldienstleister.

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung, und wo werden Leiharbeiter eingesetzt?

Es gibt heute viele Bereiche, in denen Leiharbeiter zum Einsatz kommen können. Dabei kann es sich um ungelernte Hilfsarbeiter, gelernte Fachkräfte und selbst hochqualifizierte Arbeitnehmer handeln. Die Jobmodelle reichen dabei von Vollzeit über Teilzeit bis hin zu Mini- oder Studierendenjobs. Den größten Teil der Zeitarbeit machen Berufsfelder in Branchen wie Logistik, Metall- und Elektroindustrie, Automotive und Verkehr aus. Aber auch in der Landwirtschaft, dem Tourismus und dem Gesundheitswesen gewinnt die Arbeitnehmerüberlassung an Bedeutung, sodass es sinnvoll ist, sich mit der Frage "Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?" zu beschäftigen.

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung? Die Vorteile

Die Frage "Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?" ist geklärt, doch welche Vorteile hat sie für Unternehmen und Leiharbeiter?

Vorteile für Entleiher:

  • Flexibilität (keine befristeten Arbeitsverträge schließen)
  • mittel- und langfristige Planung
  • kurzfristiger Personalbedarf bei Auftragsspitzen abgesichert
  • Personalengpässen vorbeugen
  • Wachstumsphasen nutzen
  • weniger Zeitaufwand für die Mitarbeitersuche und für Administratives
  • weniger Kostenaufwand
  • eigene Kalkulation der Arbeitsstunden und -kosten

Vorteile für Leiharbeiter:

  • sichere Festanstellung
  • Tarifvertrag
  • faire Zuschläge
  • vereinfachter Bewerbungsprozess
  • Anstellung mit Sozialversicherung
  • Lohnfortzahlung
  • Urlaub
  • Möglichkeit der Weiterbildungen
  • gute Chance auf eine Festanstellung beim Entleiher

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Frage „Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?” beantworten konnten. Wollen Sie als Unternehmen mehr zu Ihren Optionen hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassung erfahren oder haben Sie Interesse an einer Zeitarbeit? Nehmen Sie in beiden Fällen Kontakt zu den Experten von der DEKRA auf. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.